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Bundesnetzagentur sagt verbotenen Spionagekameras den Kampf an

 

Die Bundesnetzagentur ist in den letzten Wochen gegen mehr als 70 Fälle von verbotenen Spionagekameras vorgegangen.

Hierbei handelte es sich zum großen Teil um WLAN-fähige Kameras, die einen anderen Gegenstand vortäuschten oder mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet waren.

Gerade im Internet sind derartige Kameras auf den unterschiedlichsten Verkaufsplattformen zu finden. Wird die Bundesnetzagentur durch eigene Recherche oder Hinweise auf solche Angebote aufmerksam, werden zunächst die Plattformbetreiber zur Löschung des Angebotes aufgefordert, um den weiteren Verkauf sofort zu unterbinden. Anschließend werden die Verkäufer im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens kontaktiert, damit diese künftig den Vertrieb unterlassen und die Käufer der Gegenstände benennen. Von den Verkäufern und Käufern wird die Vernichtung der Gegenstände verlangt. Hierüber ist ein Nachweis, etwa in Form einer Bescheinigung einer Abfallwirtschaftsstation, beizubringen.

Quelle Bundesnetzagentur

 

Gemäß Paragraph 90 Telekommunikationsgesetz ist es verboten, Sendeanlagen zu besitzen, zu vertreiben oder herzustellen, die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

Entscheidend ist gemäß dem TKG, dass es sich um eine Sendeanlage handelt. WLAN gehört dazu, aber auch andere Funkverbindungen, eine kabelgebundene Videoüberwachung hingegen gehört nicht dazu.