Mit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum 25.05.2018 haben nichtöffentliche Stellen auf eine Videoüberwachung auf der Grundlage des Art. 13 DSGVO zu informieren.
Mit dieser Regelung sowie den sich aus Artikel 12 ff. DS-GVO ergebenden Anforderungen sind die Transparenzpflichten im Vergleich zum bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stark angestiegen.
Mit unseren wetterfesten und normgerechten Aufklebern erfüllen Sie die Anforderungen nach BDSG.
- Geeignet für
- alle Videoüberwachungssysteme
- Zulassung/Zertifizierung
- BDSG
- Abmessungen
- 148 x 210 mm (DIN A5)